Für die Umsetzung der GPSR auf Online-Marktplätzen gelten jeweils spezifische Regeln und Vorschriften.
Ab dem 13.12.2024 gilt bereits die PRODUKTSICHERHEITSVERORDNUNG (GPSR) der Europäischen Union. Händler müssen nun für davon betroffene Angebote gut sichtbar Herstellerinformationen, Informationen zur Identifizierbarkeit des Produkts sowie wenn nötig Warnungen und Sicherheitshinweise auf den Artikelseiten anzeigen.
Für Händler, die Produkte selber herstellen oder unter einer eigenen Marke verkaufen, gelten auch die Herstellerpflichten der GPSR. » Weitere Informationen: IHK Hamburg.
Für Fragen zur Umsetzung stehen wir gerne zur Verfügung!