wurde die Ausstellung und der Empfang von E-Rechnungen für Unternehmen in Deutschland verpflichtend (mit Übergangsfristen bis Ende 2026). Diese neue Regelung der Bundesregierung zielt darauf ab, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.
Die erwähnten Übergangsvorschriften besagen, dass Rechnungssteller sich vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 noch dafür entscheiden können, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Bei einem Umsatz von unter 800.000 € verlängert sich die Frist als Rechnungssteller noch um ein weiteres Jahr. Damit wird effektiv zunächst nur die Annahme von E-Rechnungen verpflichtend.